Haus bei Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
Haus bei Trennung – Verfügbare Möglichkeiten
Blog Article
Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?
Muss die Immobilie direkt verkauft werden?
Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!
Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft
Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.
Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten
Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie an die Kinder. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann seinen Anteil dem Kind schenken, wenn der andere Partner zustimmt.
Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung
Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält bekomme mehr Informationen der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.
Zwangsversteigerung der Immobilie
Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.
Vermietung der Immobilie
Wenn ein Verkauf unvorteilhaft ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte die Vermietung eine sinnvolle Option sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.
Verkauf des Hauses
Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.
Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern. Report this page